Wir halten uns bei den Impfungen an die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Aus praktischen Gründen kann der zweite Impftermin auch mit der Vorsorge U4, der vierte mit der U6 zusammengelegt werden.
G = Grundimmunisierung für Jugendliche, die bisher nicht geimpft wurden A = Auffrischungsimpfung
M = Mädchen, junge Frauen S = Senioren
Impfung gegen HPV (Humane PapillomViren): Eine Impfung „gegen Krebs“
Die meisten Menschen infizieren sich im Laufe des Lebens mit HPV. HPV wird durch Sexualkontakte übertragen. Daher ist ein Schutz vor Aufnahme einer sexuellen Aktivität essentiell.
HPV-Infektionen führen z.B. zu Genitalwarzen. Hochrisiko-Typen können aber auch ganz bestimmte Krebsvorstufen (u.a. Gebärmutterhals-Krebs oder Penis-Karzinome) auslösen.
Der Impfstoff ist seit 2006 in Deutschland zugelassen und seit 2007 auch eine Standard-Empfehlung für alle Mädchen. Seit 2018 werden alle Kinder (auch Jungen) standardmäßig geimpft. Idealerweise wird die Impfung vor dem 15. Geburtstag mit insgesamt 2 Impfungen abgeschlossen. Wenn Ihr Kind älter als 15 Jahre ist, sind 3 Impftermine für einen vollständigen Impfschutz erforderlich.
Vereinbaren Sie gerne einen Impf- oder Beratungstermin!
Weitere Informationen finden Sie unter:
RKI FAQ zum Thema:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/HPV/FAQ-Liste_HPV_Impfen.html
Info-Website der BZGA:
https://www.liebesleben.de/fuer-alle/sexuell-uebertragbare-infektionen/hpv-feigwarzen/
Aktuelle Impfempfehlung der STIKO von 01/2024 ab Seite 22:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/04_24.pdf?__blob=publicationFile
Seit Januar 2024 ist die Impfung gegen Meningokokken B eine von der Impfkommission (STIKO) empfohlene Standard-Impfung. Dies entspricht einer generellen Impf-Empfehlung für alle Kinder ab dem Alter von 2 Monaten.
Der Impfstoff selber ist keineswegs „neu“, sondern bereits seit 2013 zugelassen und wurde bisher als Selbstzahler-Leistung von uns Kinderärzten auch schon seit langem empfohlen und eingesetzt. Neu ist nur die Empfehlung durch die Impfkommission und damit auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Leider sind sich die Kassen noch nicht einig, daher müssen die Eltern weiterhin noch in Vorleistung gehen. Die Kassen müssen aber die Kosten dann zurückerstatten.
Da Erkrankungen durch Meningokokken B wie z.B. Hirnhautentzündung (Meningitis) bereits in den ersten Lebensmonaten auftreten soll die Impfung so früh wie möglich begonnen werden. Für einen vollständigen Impfschutz sind insgesamt 3 Impfungen erforderlich. Nachholimpfungen für bislang nicht gegen Meningokokken B geimpfte Kinder werden bis zum 5. Geburtstag empfohlen.
Vereinbaren Sie daher gerne einen Impftermin zur Nachholimpfung für Ihre Kinder bis zum 5. Geburtstag.
Weitere Informationen finden Sie unter:
RKI FAQ zum Thema: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Meningokokken/faq_ges.html
Ausführliche STIKO-Empfehlung 01/2024 (ab Seite 24): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/04_24.pdf?__blob=publicationFile
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